PIN war gestern!  
Die AOK bietet einen neuen digitalen Zugangsweg zur ePA – per Ausweis, Smartphone und Nect Wallet App.

Ab sofort gibt es einen neuen, rein digitalen Zugangsweg zur elektronischen Patientenakte (ePA) in der „AOK Mein Leben“-App. Wer die ePA nutzen möchte, kann sich jetzt auch per Ausweisdokument* und NFC-fähigem Smartphone identifizieren – ohne Verwendung einer PIN oder Vor-Ort-Identifizierung in einer Postfiliale. Für das neue Verfahren benötigen Versicherte neben der „AOK Ident“-App nur noch ihr Ausweisdokument mit ePass-Funktion sowie die kostenlose Nect Wallet App.

So funktioniert das Identifizierungsverfahren

Nach Auswahl des neuen Verfahrens in der „AOK Ident“-App wechseln Versicherte in die Nect Wallet App. Dort erfassen sie ihr Ausweisdokument und bestätigen ihre Identität digital. Anschließend wird der Vorgang in der „AOK Ident“-App fortgesetzt.

Das von der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin zugelassene Verfahren erfüllt höchste Sicherheitsstandards und ergänzt die bisherigen Zugangsmöglichkeiten zur elektronischen Patientenakte (ePA).

 

Kein Grund zur Sorge

Neben dem neuen Verfahren über die Nect Wallet-App stehen AOK-Versicherten weiterhin drei andere Identifizierungsverfahren zur Verfügung:

  • Identifizierung mit Personalausweis, eID-Karte oder eAufenthaltstitel:
    Dieses Verfahren nutzt die Online-Ausweisfunktion. Dafür werden das jeweilige Dokument, ein NFC-fähiges Smartphone und die zugehörige PIN benötigt.
  • Identifizierung mit elektronischer Gesundheitskarte mit PIN:
    Auch die elektronische Gesundheitskarte kann zur Identifizierung genutzt werden. Dafür sind die Angaben der Karte sowie die von der AOK bereitgestellte PIN erforderlich.
  • Identifizierung in einer Postfiliale:
    Alternativ ist weiterhin eine persönliche Identifizierung in einer Postfiliale möglich. Die „AOK Ident“-App erstellt dafür den notwendigen Vorgang bei der Deutschen Post.

 

 

* Die Identifizierung in der Nect Wallet App funktioniert mit allen deutschen Reisepässen und allen ab August 2021 ausgestellten Personalausweisen.